05.06.2020

Mehrwertsteuer-Senkung fordert EVU: von der Mengenabgrenzung bis zur Formularanpassung!

Anfang Juni wurde ein milliardenschweres Konjunkturpaket verabschiedet, ein wesentlicher Teil des Konjunkturpakets ist die Senkung der Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer: im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 wird der Mehrwertsteuersatz von 19 auf 16 Prozent gesenkt. Der ermäßigte Satz sinkt von 7 auf 5 Prozent.

In Bezug auf die SAP-Systeme hat die Senkung der Mehrwertsteuer für Netz- und Messstellen-Betreiber sowie Lieferanten nicht unerhebliche Folgen, denn es sind nicht nur zwei Steuerkennzeichen neu anzulegen.

Viele Energieversorger müssen vielmehr extrem kurzfristig zahlreiche Aktivitäten durchführen, um die erforderlichen Änderungen in ihrem SAP-System lückenlos abbilden zu können. Unter anderem betrifft dies Themen wie die Mengenabgrenzung / Zwischenablesung, die Abrechnungsprozesse, die Formulargestaltung, die Bestellstrecken bzw. das Produktmanagement und die Kundenkommunikation. Werden notwendige Veränderungen und Anpassungen nicht rechtzeitig vorgenommen und getestet, kann dies zu erheblichen Mehraufwänden führen.

 

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