19.03.2019

Die Zeit drängt, das Hauptzollamt steht vor der Tür!

Hauptzollamtslisten: steuerrechtliche Aufzeichnungspflicht für Energieversorger vereinheitlicht

In der Vergangenheit war es im Ermessen der jeweiligen Dienststelle des Hauptzollamts wie und in welchem Umfang Energieversorger im Zuständigkeitsbereich die steuerrechtliche Aufzeichnungspflicht – Strom und Erdgas - durchzuführen hatten. Dies soll durch die Vereinheitlichung der steuerrechtlichen Aufzeichnungspflichten nach § 4 Abs. 2 StromStV und § 79 Abs. 2 EnergieStV aufgehoben werden. Mithilfe der amtlich vorgeschriebenen Vordrucke 1418 (Strom), 1109 (Erdgas) und den entsprechenden Merkblättern 1418a, 1109a für die Übermittlung in elektronischer Form werden die erforderlichen aufzeichnungspflichtigen Daten und wesentliche Grundsätze zur Art und zum Umfang der Aufzeichnungen einheitlich vorgegeben.

Werden betriebliche Aufzeichnungen in elektronischer Form geführt, müssen die erforderlichen Daten ab dem 1.7.2019 auf Verlangen des zuständigen Hauptzollamts für die zurückliegenden Zeiträume ab dem 1.1.2018 in einem Datenextrakt bereitgestellt werden können. Ab dem 1.1.2020 gilt es für Energieversorger alle Daten (inkl. der neuen Felder „Storno“ und „Steuerliche Bewertung“) unaufgefordert in elektronischer Form an die Hauptzollämter zu melden.

Aufgrund der verbleibenden Zeit müssen sich Energieversorger schnell mit den folgenden Punkten auseinandersetzen

  • Abgleich der eigenen steuerrechtlichen Aufzeichnung mit den aktuellen Vorgaben
  • Identifikation der möglichen Differenzen
  • Umsetzung der aktuellen Vorgaben

Genau hier setzen die cortility Experten an und bieten Energieversorgern und deren Rechenzentren die SAP einsetzen, Unterstützung beim Abgleich, der Identifikation und der finalen Umsetzung der aktuellen Vorgaben. Erste Pilotkunden stehen kurz vor der finalen Produktivsetzung. Die in den Projekten gewonnenen Erfahrungen erlauben es, weitere Unternehmen effizient und fristgerecht umzusetzen.   

Weitere Informationen zu den Aufzeichnungspflichten - Strom und Erdgas - finden sich unter www.zoll.de

« zurück

Name, Vorname *
Unternehmen *
E-Mail *
Telefonnummer
Ihre Nachricht
DSGVO * 
Captcha-Code *