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17.08.2026
Allerletzte Chance zur rechtzeitigen Umsetzung der E-Rechnungs-Pflicht!
Unternehmen müssen sich jetzt auf die Rechtslage einstellen, um Strafen zu vermeiden. Gleichzeitig ist es für sie die Gelegenheit, Prozesse zu optimieren und damit die Effizienz und die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Mit einem erfahrenen Partner wie beispielsweise cortility an der Seite können diese Herausforderungen gemeistert werden. Aber zunächst einmal:
Was sind elektronische Rechnungen und wie sehen die Fristen aus?
Elektronische Rechnungen sind per Gesetz ab dem 1. Januar 2025 Rechnungen, welche die CEN-Norm EN 16931 erfüllen. Sie stellen im Gegensatz zu Papierrechnungen oder PDF-Dateien Inhalte in einem strukturierten und maschinenlesbaren Datensatz dar; sie können elektronisch übermittelt und empfangen werden und sie können automatisiert weiterverarbeitet werden. Diese Norm wird von den Formaten XRechnung und ZUGFeRD erfüllt. Eine reine PDF-Rechnung ist keine elektronische Rechnung im Sinne des Gesetzes. Für den Rechnungsversand gelten folgende Regelungen:
- Ab 1. Januar 2027 sind Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 800.000 Euro verpflichtet E-Rechnungen zu versenden, die dem Format EN 16931 entsprechen.
- Ab 1. Januar 2028 sind alle Unternehmen verpflichtet, E-Rechnungen im Format EN 16931 zu versenden. Papierrechnungen und sonstige elektronische Formate entfallen.
Die cortility bietet eine erprobte E-Invoice Lösung an. Zahlreiche Kunden haben die Lösung bereits im Einsatz. Die E-Invoice Lösung ermöglicht es Unternehmen, ausgehende Rechnungen in elektronische Rechnungen, im Sinne des Gesetzes, zu konvertieren, um Anlagen zu erweitern und zu versenden. Sie unterstützt sowohl die aktuellen Versionen von XRechnung als auch ZUGFeRD. Der Versand kann über unterschiedliche Technologien erfolgen.
Es geht kein Weg an der E-Rechnung vorbei. Der Aufwand darf aber nicht unterschätzt werden. Es ist deshalb Zeit zu handeln!

