21.03.2023

Kommentar zum Neustart des Smart-Meter-Rollouts

Der Gesetzentwurf zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende bietet viele Chancen – und Herausforderungen.

Seit Jahren gibt es in Deutschland ein Gezerre um den Smart-Meter-Rollout. Beim Einbau der „intelligenten Messsysteme“ ist Deutschland Schlusslicht in Europa. Wir erinnern uns: Mit einer Allgemeinverfügung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) startete Anfang 2020 der Smart-Meter-Rollout offiziell, bis das Oberverwaltungsgericht Münster im März 2021 die Pflicht zum Einbau stoppte. Damit lag das Projekt auf Eis. Bundeswirtschaftsminister Habeck kündigte dann im Oktober 2022 ein Maßnahmenpaket für den Neustart des Smart-Meter-Rollouts an, bürokratische und rechtliche Hürden sollten beseitigt werden. Der Entwurf für einen Neustart des Smart-Meter-Rollouts enthält vielversprechende Ansätze. Ich hoffe die finden jetzt auch Eingang in das fertige Gesetz. Bis 2032 sollen intelligente Stromzähler Pflicht werden, verbindliche Einbauziele für die Messstellenbetreiber sollen im Gesetz verankert die Kosten für Verbraucher gedeckelt werden. Es sollen schnell zeitvariable Stromtarife eingeführt werden.

Die positiven Ansätze des Gesetzentwurfs dürfen im Bundestag nicht wieder rückgängig gemacht werden. Wenn wir die Energiewende konsequent vorantreiben wollen, muss die digitale Energieinfrastruktur mit dem Smart Meter flächendeckend ausgerollt werden. Der Zeitplan ist ambitioniert, ein „agiler“ Rollout mit dem Abschlussjahr 2030 ist vorgesehen, beginnen muss er aber schon 2025. Der Gesetzgeber macht Tempo.

Wegen des Ukraine-Krieges hat sich die Politik 2022 vor allem um Energiesicherheit und Bezahlbarkeit gekümmert. Das war gut und richtig, aber jetzt muss die Netzinfrastruktur zügig ausgebaut und die Digitalisierung des Stromnetzes vorangetrieben werden. Dem steht gegenüber, dass Unternehmen der Energiewirtschaft bereits stark belastet sind. Aber auch für uns IT-Dienstleister wird es immer schwieriger. Der zusätzliche Personalbedarf für die IT-Umsetzungen und die Betreuung und Beratung unserer Kunden ist erheblich gestiegen und führt zu zusätzlichen Kosten. Daher unterstützen wir die nachfolgenden beiden Ansätze: Erstens, dass zeitgleich anstehende regulatorische Vorgaben, etwa der Formatwechsel zum 1.4.2023 verschoben werden, damit die Themen, die jetzt auflaufen sicher abgearbeitet werden können. Zweitens, dass unsere Regierung weitere Soforthilfen direkt an die Bürgerinnen und Bürger auszahlt. So ist es in anderen europäischen Ländern bereits der Fall. Der Umweg über die Unternehmen fiele weg, die Organisations- und Umsetzungszeiträume werden kürzer und die Unternehmen der Energiewirtschaft wären deutlich entlastet.

Editorial von Holger Geiger, Geschäftsführer der cortility gmbh, erschienen in der netzpraxis - Magazin für die Energieversorgung 3/23 (Seite 3)

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