23.07.2019

Aktuelles Vorhaben der BNetzA: Übermittlung der Messwerte von RLM-Marktlokationen an den ÜNB bereits zum 01.10.2019!

Die BNetzA erwägt laut ihrer aktuellen Meldung (veröffentlicht am 18.07.2019) bereits zum 01.10.2019, und nicht wie angedacht zum 01.12.2019, die Einführung einer standardmäßigen werktäglichen Übermittlung aller Messwerte RLM-gemessener Verbrauchs- und Erzeugungsanlagen an ÜNBs. Dabei unterscheidet sich die technische Realisierung der Datenlieferungen an den ÜNB im aktuellen Interimsmodell und im zukünftigen MaKo 2020 Modell:

  • Im Interimsmodell der Marktkommunikation
    • Stammdatenübermittlung aller betroffenen RLM-Marktlokationen vom NB an den jeweiligen ÜNB mittels einer zum 01. sowie zum 15. Kalendertag eines Monats zu übermittelnden Lieferantenclearingliste
    • Messwertübermittlung vom NB an den jeweiligen ÜNB, parallel zu der bereits nach GPKE verpflichtenden werktäglichen RLM-Messwertübermittlung an den LF
  • Im Geltungsbereich der MaKo 2020
    • Stammdatenübermittlung: Der LF sendet im Rahmen der Stammdatensynchronisation nicht nur Stammdaten für solche Marktlokationen an den ÜNB, für die der ÜNB die Datenaggregationsverantwortung hat, sondern zusätzlich auch für alle RLM-gemessenen Marktlokationen
    • Messwertübermittlung: Der MSB nimmt den ÜNB als weiteren Messwertempfänger mit in die Verteilung auf und sendet ihm alle Messwerte werktäglich zu

Für die Energieversorger bedeutet dies einen zusätzlichen Aufwand vor den bereits jetzt bekannten umfangreichen Änderungen durch die MaKo 2020. Die BNetzA ermöglicht den Marktakteuren die Abgabe einer Stellungnahme bis zum 09.08.2019. Weitere Infos hierzu können Sie der BNetzA-Website entnehmen.

Sollten Sie Fragen zu den Auswirkungen und zu geeigneten Maßnahmen in Ihrem SAP-System haben, sprechen Sie uns gerne an!

Kontakt: Mina Zahedikandolaji

 

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